News-Report - Medienmagazin für Journalisten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | AGB
Ressort NEWS-REPORT von
Deutscher Verband der Pressejournalisten AG
Nachfolgend NEWSREPORT genannt:
1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen von Werbetreibenden oder Inserenten (nachfolgend Auftraggeber genannt) im eMagazin NEWSREPORT. Für den Anzeigenauftrag gelten exklusiv vorliegende AGB. Diese finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen über die Abwicklung von Anzeigenaufträgen Anwendung, ohne dass ihre wiederholte Einbeziehung notwendig ist. Inserate oder Anzeigen im Sinne dieser Geschäfts-bedingungen kann aus folgendem bestehen: Bild, Text, Filmsequenz, Hyperlink/Link & sensitive Flächen, die bei Anklicken eine Verbindung zu Daten des Auftraggebers herstellen und im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.

2. Einzelanzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss abzurufen. Wurde beim Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen (Anzeigenserie) eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss komplett abzurufen. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Fristen auch über die im Auftrag vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, für die NEWSREPORT nicht verantwortlich ist, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an NEWSREPORT zu erstatten. Sofern die Nichterfüllung wegen höherer Gewalt im Risikobereich von NEWSREPORT beruht, entfällt die Erstattung.

4. Anzeigenaufträge welche erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei NEWSREPORT eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von NEWSREPORT mit dem Wort ‚Anzeige‘ deutlich kenntlich gemacht. NEWSREPORT behält sich vor, Anzeigenaufträge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses) ohne Gründe oder wegen des Inhalts, der Herkunft oder der (technischen) Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von NEWSREPORT abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für NEWSREPORT unzumutbar ist. Insbesondere behält NEWSREPORT sich vor, bereits veröffentlichte Werbeträger auszublenden, wenn diese auf Inhalte verweisen, welche gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch für jene Aufträge, die beispielsweise bei Geschäfts- oder Annahmestellen oder auch bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigen-/PR-Textes und einwandfreier Anzeigen- oder Inseratvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt bestehen. Für ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert NEWSREPORT Ersatz an. NEWSREPORT gewährleistet die für den belegten Titel übliche Darstellungsqualität im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen Möglichkeiten und der technischen Grundlagen auf Basis der Herstellung von elektronischen Dokumenten im entsprechenden Format.

7. Der Auftraggeber hat bei einem ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt NEWSREPORT eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens - und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von NEWSREPORT für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung von NEWSREPORT für grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, des Verlegers und seiner Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Entgelts beschränkt. Kann die Publikation infolge höherer Gewalt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine Ansprüche - egal welcher Art - des Auftraggebers. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

8. Rechtegewährung: Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung des Werbeträgers besitzt. Für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige ist allein der Auftraggeber verantwortlich und stellt NEWSREPORT von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. NEWSREPORT ist nicht zur Prüfung oder Klärung verpflichtet, ob eine Anzeige Rechte oder geschützte Interessen Dritter beeinträchtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, NEWSREPORT nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei einer Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9. Probeabzüge werden nur auf Anfrage geliefert und der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm freigegebenen Probeabzüge. NEWSREPORT berücksichtigt die Korrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

10. Leistet der Auftraggeber keine Vorauszahlung, wird die Rechnungsstellung unmittelbar nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus den Mediadaten ersicht-lichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann NEWS-REPORT die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen (ohne für dem Auftraggeber hierfür entstehende Nachteile verantwortlich zu sein) und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist NEWSREPORT berechtigt, während der Laufzeit eines Anzeigenvertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich der noch offen stehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11. Kosten für die gesonderte Erstellung bestellter (individueller) Inserat- oder Anzeigenvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen von den ursprünglich vereinbarten Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. Die gesonderten Anfertigungen bestellter (individueller) Inserat- oder Anzeigenvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungpflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

12. Vertragsschluß: Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Vereinbarung, und/oder durch Email oder per Telefax erfolgende Bestätigung des Auftrages. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind nicht verbindlich. Vertragsbestandteile sind der schriftlich oder per Email erteilte Auftrag, die AGB, Mediadaten und die von NEWSREPORT ausgestellte Auftragsbestätigung

13. Anwendbares Recht: Ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) findet Anwendung auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NEWSREPORT und dem Auftraggeber.

14. Erfüllungsort und Gerichtstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingolstadt (Bayern). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen ist bei Klagen Gerichtsstand Ingolstadt.


AGB NEWSREPORT - Stand Mai 2008